Corona-Info

Rund um Corona

Wir sind wieder da und freuen uns Sie weiterhin begrüßen zu dürfen.

Um die aktuellen Covid-19-Regelen einhalten zu können, benötigen wir Ihre Hilfe.

Corona-Regeln in Kürze

Neu ab 23. Februar
Baden-Württemberg befindet sich nun in der Warnstufe


  • 3-G-Nachweis für den Besuch im Restaurant und beim Check-In im Hotel.
  • Zusätzlich braucht es ein persönliches Auswesdokument.
  • Es gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für den Innenbereich sowie die Erfassung der Kontaktdaten.

 "Corona 1x1"
Eine
FFP2-Maske ist seit dem 12. Januar in allen Innenbereichen Pflicht.


Wir bleiben weiterhin auf Abstand und sorgen dafür,
dass auch Sie das tun können.


Für die persönliche Handhygiene stehen Ihnen an der Rezeption und am Buffet Desinfektionsspender parat.



3-G

Geimpfte. Genesene. Getestet.


  • Geimpfte Digitalen QR-Code oder auf Papier mit erhaltener 2. Impfung oder Booster-Impfung.
    (Nachweis nicht älter als 9 Monate)
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt.
  • Getestete benötigen ein negatives Schnelltestergebnis welches nicht älter als 24 Stunden ist.

Ausnahmen

  • Ein Schnelltest ist gültig bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig) sowie bei Schwangeren und Stillenden.


  • Kinder/Schüler bis einschl. 6 Jahren sind von der Testpflich ausgenommen. Schüler von 7 bis 17 Jahren müssen ihren Schülerausweis zur Kontrolle mitbringen.
    (Gilt nicht in den Schulferien)

Anreise aus dem Ausland

Eine Anreise ohne Quarantäne-Pflicht ist derzeit nur aus Ländern möglich, die nicht vom RKI als Hoch-Risikogebiet oder Virusvarianten-Gebiet gelistet sind. Für die entsprechenden Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete gibt es unterschiedliche Quarantäne-Pflichten. Eine Liste der Gebiete erhalten Sie auf der Robert-Koch-Institut-Homepage.

Wenn Sie aus einem Risikogebiet anreisen, müssen Sie sich über dieses Formular anmelden. Die Quarantänepflicht entfällt, wenn Sie über das Einreiseformular Ihren "3-G-Nachweis" übermitteln.




Share by: